Ratgeber

Wärmepumpe gegen Diebstahl sichern

Wer sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kauft, sollte diese gut absichern. Denn die vor dem Haus stehenden Geräte werden immer öfter geklaut. Ein Ratgeber, wie Sie Diebstahl vorbeugen und im Schadensfall gut versichert sind.
Eher symbolisch gemeint: Wärmepumpen lassen sich effektiver schützen, als durch eine Kette mit Vorhängeschloss. (stock.adobe.com – Hermann)

Versicherung prüfen

Entscheidend für die Versicherung ist der Standort: Anders als die Heizung im Keller lässt sich das Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe aufgrund seiner Bau- und Funktionsweise nicht im Haus installieren. Es wird in der Regel außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück angebracht. Der Nachteil: Damit ist die Wärmepumpe häufig nicht automatisch mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wer sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kaufen möchte, sollte daher frühzeitig seinen Versicherungsschutz prüfen und ihn bei Bedarf entsprechend anpassen. Es empfiehlt sich, die Wärmepumpe gegen Elementarschäden und Diebstahl abzusichern. 

Kleingedrucktes lesen

Oft versteckt sich im Versicherungsvertrag eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Diese verpflichtet den Versicherungsnehmer dazu, den Schadensfall so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel, indem er die Wärmepumpe in einer für Langfinger schwer zu erreichenden Höhe an der Hauswand anbringt oder das Grundstück umzäunt.  

Police abschließen

Wird die Wärmepumpe aus einem Rohbau gestohlen, hilft eine Bauleistungspolice. Aber Vorsicht: Diese zahlt bei Diebstahl nur, wenn die Wärmepumpe bereits fest eingebaut war. Für lose Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz. Auf Baustellen sollte die Wärmepumpe also grundsätzlich nicht ungesichert stehen. 

Diebstahl vorbeugen

Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer können Dieben die Arbeit erschweren, indem sie die Wärmepumpe höher montieren, Zäune aufstellen oder diebstahlhemmende Schrauben verwenden. Eine individuelle Kennzeichnung hilft dabei, die gestohlene Wärmepumpe einfacher wiederzufinden und erschwert Kriminellen den Weiterverkauf des Geräts. 



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