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Elektrogerät defekt: reparieren oder neu kaufen?

Wenn Kühlschrank oder Trockner streiken, landen sie oft auf dem Wertstoffhof. Dabei lohnt sich eine Reparatur häufig – finanziell und für die Umwelt.

Lohnt sich eine Reparatur eines defekten Elektrogeräts wirklich? Oder ist ein Neukauf doch die bessere Option? (Foto: stock.adobe.com - Firman Dasmir)

Kaum ist die Garantie abgelaufen, streikt die Waschmaschine. Was tun – neu kaufen oder reparieren? In den meisten Fällen lohnt sich die Reparatur. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Ökoinstituts im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Spülmaschinen, Trockner, Staubsauger oder Kühlgeräte lassen sich oft mit geringem Aufwand instand setzen. Das spart Anschaffungskosten und schont Ressourcen, da Emissionen durch Produktion, Transport und Entsorgung vermieden werden.

Viele Defekte leicht zu beheben

Häufig sind es kleine Schäden, die Haushaltsgeräte lahmlegen: eine klemmende Tür, ein defekter Schlauch, eine vereiste Abtauleitung. Solche Schäden lassen sich oft mit überschaubarem Aufwand beheben. Ein Austausch lohnt sich nur, wenn teure Kernkomponenten betroffen sind, das Gerät stark veraltet ist oder sehr oft genutzt wird. Lässt sich ein Neukauf nicht vermeiden, weil Ersatzteile fehlen oder die Reparatur teurer wäre als ein neues Gerät, sollten Käufer auf gute Reparierbarkeit achten.

Neukauf oder Reparatur?

Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab: Höhe der Reparaturkosten, Energieverbrauch, Häufigkeit der Nutzung. Beispiel Geschirrspüler: Hier lohnt sich eine Reparatur laut der UBA-Studie in den meisten Fällen. Nur wenn die Kosten bei mehr als 300 Euro liegen, ist ein Neukauf oft finanziell günstiger – abhängig von Alter und Zustand des Geräts. Auch unter ökologischen Aspekten kann sich ein Austausch auszahlen, aber nur bei hohem Stromverbrauch und häufigem Gebrauch: bei fünf bis sechs Spülgängen pro Woche ab Effizienzklasse A oder schlechter, bei mindestens acht Spülgängen pro Woche ab Klasse A+ oder schlechter. Neben Geschirrspülern beleuchtet die UBA-Studie auch Wäschetrockner, Staubsauger sowie Kühl- und Gefriergeräte.

Mehr Infos gibt es beim Umweltbundesamt.

Recht auf Reparatur

Oft scheitert eine Reparatur an fehlenden Ersatzteilen. Die EU hat daher ein „Recht auf Reparatur“ beschlossen, dass bis Ende Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden soll: Hersteller müssen künftig Ersatzteile für bestimmte Haushalts- und Elektrogeräte bereitstellen – zu fairen Preisen und auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist. Zudem müssen Verbraucher vorab über die Kosten und die Dauer der Reparatur informiert werden.



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