Umzug und Auszug

Schnell und unkompliziert an- und abmelden

Abmeldung

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Auszug

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Bitte beachten Sie Ihre mindestens 14-tägige Kündigungsfrist!

Folgende Informationen benötigen wir dabei:

✔Das Auszugs-, Einzugsdatum
✔ Ihre Vertragskontonummer
✔ Ihre neue Rechnungsadresse und Kontaktdaten
✔ Daten des Eigentümers 

Lesen Sie am Tag des Vertragsendes (alte und neue Wohnung) die Zählerstände ab und protokollieren Sie diese.
Danach teilen Sie uns umgehend diese Zählerstände mit – online, telefonisch, persönlich oder postalisch.

Wichtig:
Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht möglich.

Mehr informationen zum An-und Abmeldeprozess sowie häufige Fragen zum Thema Umzug finden Sie hier.

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Wir sind für Sie da 05203 882430

Oder per E-Mail:

kundenservice@ewg-werther.de

Häufige Fragen zum Umzug

1. Warum muss ich einen Umzug 14 Tage im Voraus bei meinem Energieversorger ankündigen?

Künftig können Umzüge nicht mehr rückwirkend bei den Energieversorgern abgewickelt werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie einen Umzug mindestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin bei uns melden müssen. Die konkrete Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihren Vertragsunterlagen. Durch die rechtzeitige Meldung Ihres Umzugs können wir Ihnen einen reibungslosen Übergang und eine genaue Abrechnung gewährleisten.

2. Wer ist für die Änderungen verantwortlich und warum sind diese wichtig?

Diese Gesetzesänderung ist im Energiewirtschaftsgesetz verankert und wurde durch einen Beschluss von der Bundesnetzagentur umgesetzt, um die Prozesse für Kundinnen und Kunden transparenter und effizienter zu gestalten. Ziel ist es, die Energiedaten transparenter und zeitnäher abzubilden. So können alle Kunden in Deutschland rechtzeitig und korrekt über ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten informiert werden.
Kurz gesagt: Es soll keine rückwirkenden Korrekturen mehr geben, damit alle Beteiligten – also Netzbetreiber, Energieversorger und Sie als Kundin oder Kunde – mit aktuellen und verlässlichen Daten arbeiten können.

3. Wer ist für die fristgerechte Meldung des Umzugs verantwortlich?

Sie als Kundin oder Kunde sind als unser Vertragspartner persönlich dafür verantwortlich, den Umzug fristgerecht bei uns zu melden und ggfs. Ihren Vertrag zu kündigen.
Wir als Ihr Energieversorger dürfen Sie nicht rückwirkend abmelden oder für Ihre neue Adresse rückwirkend ein Kundenkonto anlegen – auch wenn wir das zum Teil in der Vergangenheit oft im Sinne unserer Kunden kulant geregelt haben.

4. Was passiert, wenn ich einen Umzug nicht fristgerecht melde?

Sofern Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, können zusätzliche Kosten für Sie entstehen, da wir den Energieverbrauch an Ihrer alten Adresse nicht korrekt abrechnen können. Versäumen Sie ihre jeweilige Frist, könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer vorherigen Wohnung verantwortlich sein, obwohl Sie selbst womöglich gar nicht mehr der Verursacher des Energieverbrauchs sind.

Wenn ein Nachmieter beispielsweise bereits in ihre vorherige Wohnung eingezogen ist, uns aber keine Meldung über Ihren Auszug vorliegt, wird Ihnen der in dieser Wohnung angefallene Energieverbrauch weiterhin in Rechnung gestellt.

Aus diesem Grund ist es uns sehr wichtig, dass Sie uns bitte rechtzeitig informieren, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Bitte berücksichtigen Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, diese Fristen einzuhalten und wir zur dargestellten Umsetzung verpflichtet sind.

5. Wie melde ich meinen Umzug bei der EWG-Werther an?

Durch die rechtzeitige Meldung Ihres Umzugs können wir Ihnen einen reibungslosen Übergang und eine genaue Abrechnung gewährleisten. Uns liegt es sehr am Herzen, diesen Prozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Sie können Ihren Umzug ganz einfach online über unser Kundenportal melden. Für die Abmeldung einer alten Wohnung oder die Anmeldung einer neuen Wohnung finden Sie auf dieser Seite die entsprechenden Kontaktadressen bzw. die für Sie passende Tarife.

Alternativ stehen Ihnen zur Kontaktaufnahme auch unsere telefonische Hotline und unser Kundenzentrum am Jahnplatz 5 zur Verfügung. Bitte halten Sie dafür alle relevanten Informationen bereit.
Dazu zählen:

  • Ihre neue Adresse
  • das Ein- bzw. Auszugsdatum
  • Ihre neue Rechnungsadresse und Kontaktdaten
  • die Daten des Eigentümers

Sobald uns diese Daten vollständig vorliegen, können wir Ihre Anfrage schnell und effizient bearbeiten.

6. Warum muss ich meinen Energievertrag überhaupt kündigen, wenn ich nur meine Wohnung wechsele?

Wir verstehen, dass es verwirrend erscheinen kann, warum Sie offiziell Ihren Energievertrag kündigen müssen, wenn Sie nur Ihre Wohnung wechseln möchten. Der Grund dafür ist ein ganz einfacher: Jeder Energievertrag ist an eine spezifische Adresse gebunden. Wenn Sie umziehen, ändern sich die Bedingungen und die Versorgungssituation an Ihrer neuen Adresse.

Durch die Kündigung Ihres alten Vertrags und den Abschluss eines neuen Vertrags für Ihre neue Wohnung können wir sicherstellen, dass Ihre Energieversorgung nahtlos weiterläuft und alle relevanten Informationen korrekt sind. Dies hilft uns, Ihnen weiterhin den besten Service zu bieten und sicherzustellen, dass Ihre Abrechnung genau und transparent bleibt.