Achtung Falle
Foto: KI-generiertes Bild; Bild: REVE / prompt: trurnit GmbH
Sie stehen plötzlich unangemeldet vor der Haustür und fragen Sie nach Ihrem Energieversorger. Dabei erkundigen sie sich geschickt nach Ihrer Strom- oder Gaszählernummer oder lassen Sie auf einem Formular unterschreiben: dubiose Vertreterinnen und Vertreter, getarnt wie der Wolf im Schafspelz. Und schon ist es passiert – Sie haben sich auf einen unerwünschten Vertrag eingelassen. Einmal auf den Trick hereingefallen, lässt sich der Ärger dann nicht mehr vermeiden. So geht es immer wieder vielen Kundinnen und Kunden von Energieversorgern.
Nichts unterschreiben
Fragen Sie die Vertreterin oder den Vertreter an der Haustür nach einem Ausweis und einer Telefonnummer zur Überprüfung. Wenn sie oder er sich nicht ausweisen kann oder will, schicken Sie die Person weg! Schließen Sie grundsätzlich keine Verträge an der Haustür ab. Auch online, per SMS, E-Mail oder am Telefon können Sie durch Werbung dazu verleitet werden, Ihre Daten weiterzugeben und ungewollt einen Vertrag abzuschließen. Am Telefon ist besondere Vorsicht geboten – achten Sie darauf, welche Infos Sie Ihrer Gesprächsperson mitteilen. Bitte beachten Sie: Geben Sie niemals Ihre Bankverbindung oder die Zählernummer heraus. Wenn Sie online oder per E-Mail Werbung erhalten, klicken Sie keine Links an. Und tragen Sie auf keinen Fall Ihre persönlichen Daten in einem Abfrageformular ein.
Widerrufsrecht nutzen
Möchten Sie den untergeschobenen Vertrag wieder rückgängig machen, haben Sie nach Vertragsabschluss 14 Tage Zeit dafür. Wichtig: Die Widerrufsfrist gilt ab Vertragsschluss, wenn Sie korrekt belehrt wurden. Dazu gehört der Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Beachten Sie, dass Sie den Vertrag nur schriftlich, per Post oder Fax auflösen können. Widerrufen Sie unter Umständen auch die Vollmacht zur Kündigung Ihres bisherigen Vertrags. Denn die Vertreterinnen und Vertreter lassen sich oft mit Vertragsabschluss bevollmächtigen, den alten Vertrag aufzulösen und einen neuen abzuschließen.
Betrug melden beim Kundenservice der EWG
Informieren Sie den Kundenservice der EWG Werther per E-Mail an kundenservice(at)ewg-werther.de oder telefonisch unter 05203 882430, wenn Ihnen ein unerwünschter Vertrag untergeschoben wurde.
Werbeanrufe, in die Sie zuvor nicht eingewilligt haben, können Sie auch der Bundesnetzagentur melden. Die Behörde verfolgt diese Anrufe dann und geht gegen die Verursachenden vor.