Strompreiserhöhung zum 1. April 2024

Gestiegene Netzentgelte wirken sich aus

Weil zwei Preisbestandteile zum 1. Januar 2024 kurzfristig angehoben worden waren, musste auch die EWG neu kalkulieren. Entsprechend dieser Kostensteigerung erhöhen sich die Strompreise der EWG in Werther zum 1. April 2024 um 2,57 Cent (brutto) je Kilowattstunde.
Bei den beiden Preis-Bestandteilen handelt es sich um die Übertragungsnetzentgelte und um die sogenannte § 19-StromNEV-Umlage.

Übertragungsnetzentgelte
Die Netzentgelte mussten neu kalkuliert werden, weil die geplante Rechtsgrundlage, die eine Reduzierung der Netzentgelte ermöglicht hätte, nicht umgesetzt wurde. Das hatte Mitte Dezember 2023 einen Anstieg der Netzentgelte der vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber zur Folge, weshalb die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte anpassen mussten. In Werther ist der Verteilnetzbetreiber die Bielefelder Netz GmbH. Sie hat die Netzentgelte für Tarifkunden zum 1. Januar 2024 gegenüber den vorläufigen Netzentgelten um 1,55 ct/kWh (netto) auf 7,71 ct/kWh (netto) erhöht. Dieses Entgelt zahlen die Stromkunden für die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber. Die Höhe wird von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.

§ 19-StromNEV-Umlage
Die gestiegenen Netzentgelte haben wiederum Auswirkungen auf eine Umlage aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), in der die Berechnung der Netzentgelte geregelt ist. Bereits seit 2012 ist die § 19-StromNEV-Umlage Bestandteil der Strompreise. Mit ihr werden Mindereinnahmen der Übertragungsnetzbetreiber ausgeglichen, wenn sie stromintensiven Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen reduzierte Netzentgelte gewähren müssen. Das kann der Fall sein, wenn diese Unternehmen ihre Spitzenlast in lastschwache Nebenzeiten verschieben. Die Höhe dieser Umlage war im vergangenen Oktober für das Jahr 2024 mit 0,403 ct/kWh veranschlagt und in der bisherigen Preis-Kalkulation der EWG entsprechend berücksichtigt worden. Ende Dezember hatten die Übertragungsnetzbetreiber allerdings angekündigt, dass wegen der gestiegenen Netzentgelte zum 1. Januar eine Anhebung der Umlage auf 0,643 ct/kWh notwendig sei.

Abschlagsanpassungen mit der Jahresabrechnung
Die Strompreisanpassung zum 1. April 2024 wird in den neuen Abschlagsplänen berücksichtigt. Diese werden mit der Jahresendabrechnung im März an unsere Kunden verschickt.

Ansprechpartner

Für Presseanfragen steht Geschäftsführer Volker Nau gerne zur Verfügung.