Information zu den Preisbremsen

Die Energiepreisbremsen sind auf dem Weg

Die Energiepreisbremsen werden ab März umgesetzt. In den kommenden Tagen beginnt die EWG damit alle von den Preisbremsen betroffenen Kundinnen und Kunden persönlich zu informieren.

Die Preisbremsen sind für private Haushalte sowie kleine Betriebe und Großverbraucher bzw. Industrie je nach Energieform etwas unterschiedlich gestaltet. Private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe müssen in der Regel nichts tun, das heißt keine Erstattungsanträge oder Ähnliches stellen. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Versorger durch niedrigere Abschläge bzw. niedrigere Endabrechnungen auf Basis des bestehenden Vertrags. Geleistete Abschläge werden für den Erstattungszeitraum ab dem 01.01.2023 in den neuen Abschlagsplänen berücksichtigt.

Ansprechpartner

Für Presseanfragen steht Geschäftsführer Volker Nau gerne zur Verfügung.