Ihr Strom zum Heizen
Unser Tarif für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler
- Preisgünstiger Strom für Wärmepumpen
- 100% Ökostrom
- Gesonderte Abrechnung vom Haushaltsstrom – separater Stromzähler erforderlich
- 14-tägig kündbar
Neuregelung nach §14a EnWG für Wärmepumpen seit dem 1.1.2024
Seit dem 1.1.2024 gelten für neu installierte Wärmepumpen zusätzlich reduzierte Netzentgelte nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das Gesetz sieht vor, dass Netzbetreiber bei drohender Überlastung der Netze die Leistung bestimmter Verbrauchseinrichtungen zeitweise dimmen können. Im Gegenzug gelten für diese Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte. Die Neuregelung gilt für alle Wärmepumpen mit einer Leistung über 4,2 kW, die ab dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden.
Bestandsschutz für ältere Wärmepumpen
Für ältere Wärmepumpen gilt ein Bestandsschutz, es gibt jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die Neuregelung zu wechseln, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.