Strom für Wärmepumpen

für umweltfreundliche Heiztechnik

Ihr Strom zum Heizen

Unser Tarif für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler

  • Preisgünstiger Strom für Wärmepumpen
  • 100% Ökostrom
  • Gesonderte Abrechnung vom Haushaltsstrom – separater Stromzähler erforderlich
  • 14-tägig kündbar

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Neuregelung nach §14a EnWG für Wärmepumpen seit dem 1.1.2024

Seit dem 1.1.2024 gelten für neu installierte Wärmepumpen zusätzlich reduzierte Netzentgelte nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das Gesetz sieht vor, dass Netzbetreiber bei drohender Überlastung der Netze die Leistung bestimmter Verbrauchseinrichtungen zeitweise dimmen können. Im Gegenzug gelten für diese Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte. Die Neuregelung gilt für alle Wärmepumpen mit einer Leistung über 4,2 kW, die ab dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden.  

Bestandsschutz für ältere Wärmepumpen

Für ältere Wärmepumpen gilt ein Bestandsschutz, es gibt jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die Neuregelung zu wechseln, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Downloads - Wärmepumpen-Strom

  • Stromkennzeichnung Kalenderjahr 2025 (Stand 01.07.2026)

    PDF
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der EWG ab Jan. 2026

    PDF
  • Entgelt für Messstellenbetrieb

    PDF

Installation und technischer Anschluss

Für die Installation einer Wärmepumpe sollten Sie einen qualifizierten Installationsbetrieb beauftragen. Im Idealfall übernimmt dieser auch die Einrichtung eines separaten Stromzählers für die Wärmepumpe.

Der separate Zähler muss vom Installateur als Wärmepumpen-Zähler beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.

Anforderungen nach §14a EnWG

Neue Wärmepumpen fallen automatisch unter die Regelung des §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dadurch ergeben sich besondere Anforderungen an die Steuerbarkeit der Anlage.

Zusätzlich zum separaten Stromzähler ist der Einbau einer Steuerbox erforderlich. Übergangsweise kann auch ein Relais verwendet werden. Die technische Umsetzung der Steuerbarkeit erfolgt durch den Installationsbetrieb.

Die Anmeldung der Wärmepumpe sowie des passenden Moduls nach §14a erfolgt ebenfalls durch den Installateur beim Netzbetreiber. Bitte teilen Sie dem Installateur im Vorfeld das gewünschte Modul mit.

Betrieb ohne separaten Zähler

Wenn Sie keinen separaten Zähler installieren lassen, ist die Nutzung eines speziellen Wärmepumpenstromtarifs nicht möglich. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung gemeinsam mit Ihrem Haushaltsstrom, beispielsweise über einen regulären Tarif.

Eine Reduzierung nach §14a Modul 1 ist dennoch in allen Tarifen möglich.

Umstellung von Gas auf Wärmepumpe

Bei einer Umrüstung von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe ist der Ausbau des Gaszählers zu beachten. Dieser erfolgt nicht zwingend durch den Wärmepumpen-Installateur.

Der ausgebaute Gaszähler muss an den Netzbetreiber zurückgegeben werden. Die Grundgebühr wird weiterhin berechnet, bis der Zähler dort eingegangen ist.

Nach §14a EnWG

Wärmepumpe nach §14a EnWG

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Ältere Wärmepumpen

 Ältere Wärmepumpen mit Bestandsschutz

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Hinweise: Der Strombezug für die Wärmepumpe erfolgt ausschliesslich über einen gesonderten Wärmepumpenmesskreis, deshalb ist ein eigener Zähler erforderlich.

Es gelten die Tarifbedingungen und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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