Ältere Wärmepumpen mit Bestandsschutz

(ohne §14a EnWG)

Wärmepumpen, die vor dem 1.1.2024 installiert wurden, fallen nicht unter die Neuregelung nach §14a EnWG - für sie gilt ein Bestandsschutz. Für alle Wärmepumpen, die über einen separaten Stromzähler betrieben werden, bieten wir einen preisgünstigeren Stromtarif an, der getrennt von Ihrem Haushaltsstrom abgerechnet wird. Die Konditionen entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

Grund- und Arbeitspreise
(Gültig ab 01.01.2026)

Tarif Wärmepumpen-Strom

Jährlicher Grundpreis

Jahresverbrauch Wärmepumpenstrom
  EUR ct/kWh
Brutto-Grundpreis pro Jahr 94,51
dies entspricht einem monatlichen Brutto-Grundpreis von 7,88
Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 29,74
Als Entgelt für den Messstellenbetrieb inkl. Messung werden je Stromzähler/Messsystem und ggf. Verbrauchsstufe folgende Kosten des Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers zusätzlich in Rechnung gestellt:
  EUR
brutto
EUR
netto
konventionelle Stromzähler 14,28 12,00
Tarifschaltungen konventionelle Stromzähler 24,23 20,36
moderne Messeinrichtungen 25,00 21,01
Tarifschaltungen moderne Messeinrichtungen 10,00 8,40
intelligente Messsysteme (abhängig vom Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte):
< 3.000 kWh 30,00 25,21
3.000 - 6.000 kWh 30,00 25,21
6.000 - 10.000 kWh 40,00 33,61
10.000 - 20.000 kWh 50,00 42,02
20.000 - 50.000 kWh 110,00 92,44
50.000 - 100.000 kWh 140,00 117,65
Jahresverbrauch Wärmepumpenstrom
  EUR ct/kWh
In Ihrem Endpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Wärmepumpen-Strom-Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Netto-Grundpreis pro Jahr 79,42
dies entspricht einem monatlichen Netto-Grundpreis von 6,62
Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 24,99
In den o.g. Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent enthalten.

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