Wärmepumpe nach §14a EnWG

Module, Preisvorteile und Abrechnung

§14a EnWG und steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Wärmepumpen fallen unter die Regelung des §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Diese sieht eine netzdienliche Steuerbarkeit der Anlage vor und ermöglicht im Gegenzug reduzierte Netzentgelte.

Module nach §14a EnWG

Im Rahmen der Regelung stehen insbesondere zwei Module zur Verfügung:

Modul 1

  • Pauschale Reduzierung der Netzentgelte
  • Unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch
  • Geeignet bei eher geringem Verbrauch der Wärmepumpe

Modul 2

  • Prozentuale Reduzierung der Netzentgelte
  • Abhängig vom gemessenen Verbrauch der Wärmepumpe
  • Besonders vorteilhaft bei höherem Stromverbrauch

Das Modul wird i.d.R. bei der Installation der Wärmepumpe durch den Installateur bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet. Wir als Energielieferant werden automatisch über das ausgewählte Modul informiert und berücksichtigen dieses in Ihrer Abrechnung. Sie können das Modul jederzeit wechseln – wenden Sie sich dafür entweder an uns oder direkt an Ihren Netzbetreiber.

Unsere Empfehlung:
Bei einem höheren Stromverbrauch der Wärmepumpe ist in der Regel Modul 2 wirtschaftlich attraktiver.

Preise und Entgelte

MSB Entgelt ab 01.01.2026

Modul 1

Brutto

Brutto-Grundpreis pro Jahr 100,90 €
entspricht einem monatlichen Brutto-Grundpreis von 8,41 €
Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 30,95 ct/kWh
Pauschale Reduzierung pro Jahr -130,44 €

Modul 2

Brutto

Brutto-Grundpreis pro Jahr 17,60 €
entspricht einem monatlichen Brutto-Grundpreis von 1,47€
Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 26,92 ct/kWh
Pauschale Reduzierung pro Jahr x

Modul 1

Brutto

Netto-Grundpreis pro Jahr 84,79 €
entspricht einem monatlichen Netto-Grundpreis von 7,07 €
Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 26,01 ct/kWh
Pauschale Reduzierung pro Jahr -109,61 €

Modul 2

Netto

Netto-Grundpreis pro Jahr 14,79 €
entspricht einem monatlichen Netto-Grundpreis von 1,23€
Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 22,62 ct/kWh
Pauschale Reduzierung pro Jahr x

Brutto:

koventioneller Stromzähler / Messeinrichtung (kMe) 14,28 €
Schaltgerät / Tarifschaltungen für kME 24,23 €
Moderne Messeinrichtungen (mMe) 25,00 €
Schaltgeräte / Tarifschaltungen für mMe 10,00 €
Intelligente Messsysteme  
bis 3.000 kWh** 30,00 €
3.000 - 6.000 kWh** 30,00 €
6.000 - 10.000 kWh** 40,00 €
10.000 - 20.000 kWh**,**** 50,00 €
20.000 - 50.000 kWh** 110,00 €
50.000 - 100.000 kWh** 140,00€

Netto:

koventioneller Stromzähler / Messeinrichtung (kMe) 12,00 €
Schaltgerät / Tarifschaltungen für kME 20,36 €
Moderne Messeinrichtungen (mMe) 21,01 €
Schaltgeräte / Tarifschaltungen für mMe 8,40 €
Intelligente Messsysteme  
bis 3.000 kWh** 25,21 €
3.000 - 6.000 kWh** 25,21 €
6.000 - 10.000 kWh** 33,61 €
10.000 - 20.000 kWh**,**** 42,02 €
20.000 - 50.000 kWh** 92,44 €
50.000 - 100.000 kWh** 117,65€

** Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte.

**** Dieses Entgelt gilt nach § 30 Abs. (1) Nr. 5 MsbG verbrauchsmengenunabhängig für Messlokationen mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung.

Verrechnungspreise

Gültig ab 01.01.2018

Zählerart und Verrechnungspreis EUR/Jahr

Brutto

Dreh- / Wechselstromzähler 43,34 €
Stromwandlersatz 46,05 €

Zählerart und Verrechnungspreis EUR/Jahr

Netto

Dreh- / Wechselstromzähler 36,42 €
Stromwandlersatz 38,70 €

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